Allgemeine Geschäftsbedingungen der Härterei Aribert Conrad GmbH
Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Spätestens mit der Entgegennahme der von uns behandelten Ware gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.
I. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt erst als erteilt, wenn er von uns in schriftlicher Form bestätigt ist. Die Auftragsbestätigung kann auch durch die Übersendung des Lieferscheines bzw. der Rechnung erfolgen.
Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
ll. Lieferbedingungen
Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, bzw. dem Lieferschein/Rechnung. Unsere Lieferpflicht ist erfüllt, wenn die Ware versandfertig oder abholbereit ist. Mit diesem Tage geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat die Ware bei Empfang auf Vollständigkeit zu prüfen. Abweichungen von der Vollständigkeit können dadurch eintreten, daß Stichproben genommen werden müssen und daß durch die Bearbeitung ein Gewichtsverlust eintritt. Abweichungen sind daher nur dann zu berücksichtigen, wenn diese 3% des Gesamtgewichtes der Lieferung überschreiten. Solche Abweichungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Ill. Lieferzeit
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Bestellers voraus. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse und Einwirkungen, die nicht unserem Einfluß unterliegen, Folgen von Streik oder Aussperrung berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern oder vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Ist keine Lieferzeit vereinbart, gilt die normale Lieferzeit von ca. 6 Wochen nach Warenanlieferung an uns. Es gelten nur die von uns in der Auftragsbestätigung bestätigten Termine.
IV. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein.
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
Die Änderung der in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise ist möglich, falls nach Absendung der Auftragsbestätigung eine unvorhersehbare Erhöhung der Gestehungspreise eintritt.
V. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind in Euro ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers gemäß unseren Auftragsbestätigungen zu leisten.
Bei späterer Zahlung können Barzahlungsnachlässe nach gesetzlicher Vorschrift nicht gewährt werden.
Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung von Rechnungen in Verzug, so ist der Rechnungsbetrag mit einem Zinssatz von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu verzinsen, mindestens jedoch mit einem Zinssatz von 7%.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsmöglichkeit gegen unsere Zahlungsansprüche sind nur gegeben, wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkte der Fälligkeit der Rechnungen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen hat. Tritt beim Besteller nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein oder erhalten wir nach Vertragsabschluß hiervon Kenntnis, können wir vom Vertrage zurücktreten, wenn der Besteller sich weigert, die durch Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug um Zug Leistung oder durch Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. In diesem Falle steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an den bearbeiteten Waren zu.
VI. Gewährleistung
Der Besteller hat die von uns bearbeiteten Waren unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Für Mängel an bearbeiteten Waren, die von uns zu vertreten sind, übernehmen wir die Gewährleistung im nachfolgenden bezeichneten Umfange.
Für mangelhafte Bearbeitung leisten wir kostenlose Nachbesserung, beanstandete Waren sind frachtfrei einzusenden.
Die Rücksendung erfolgt auf unsere Kosten.
Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls die von uns bearbeiteten Waren nach unserer Bearbeitung einer galvanischen Nachbearbeitung unterzogen werden.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls die von uns bearbeiteten Waren nicht den DIN-Normen entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung von Federstählen.
Für unerwünschte Folgen der Wärmebehandlung, die nicht unserem Einfluß unterliegen, wie z.B. Verziehen, Maßänderungen, Rißfreiheit, Härte und Oberflächengüte wird keine Gewährleistung übernommen.
Eine Härteprüfung erfolgt nur stichprobenweise. Der Besteller ist verpflichtet, die behandelten Teile nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel vor jeder weiteren Bearbeitung sofort anzuzeigen.
VII. Ausführung
Die Bearbeitung erfolgt auf Grund der vom Besteller gemachten Vorgaben. Den uns übergebenen Werkstücken muß daher ein Lieferschein oder Auftragsschein beigefügt sein, der folgende
Angaben enthalten soll:
Stück-Strang oder Vorrichtungszahl, Bezeichnung, Werkstoff (Normbezeichnung-DIN-Norm, Analyse oder Markenbezeichnung), Gewicht, gewünschte Behandlung z.B. (Härtung, Vergütung,
Glühung usw.) verlangte Eigenschaften, Festigkeit, bzw. Härte sowie Toleranzen usw. Angaben auf Zeichnungen, Skizzen und dgl. allein genügen nicht. Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollkommen, oder unklar, können Lieferzeitverzögerungen auf Grund des Klärungsaufwandes entstehen. Ist keine Eindeutigkeit der Vorgaben zu erzielen und wünscht der Besteller trotzdem eine Behandlung, so erfolgt die Behandlung nach unserem besten Ermessen ohne Gewährleistung.
VIII. Schadenersatz
Tritt durch mangelhafte Bearbeitung ein Folgeschaden auf, ist Schadensersatz zu gewähren, falls ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes vorliegt. Der Schadensersatz bleibt der Höhe nach auf das 10-fache der Bearbeitungskosten des mangelhaften Teiles, höchstens jedoch auf die Höhe der Bearbeitungskosten für den gesamten Auftrag, zu dem ein mangelhaftes Teil gehört, beschränkt.
IX. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur auf Grund einer neuen Warenlieferung gegen Berechnung der
jeweils gültigen Preise behandelt.
Versicherung gegen Transportschäden übernehmen wir nur bei ausdrücklichem Auftrag des Bestellers für dessen Rechnung nach bestem Ermessen.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Iserlohn. Daneben bleibt uns unbenommen, einen Rechtsstreit am Allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu führen.